BAFA Förderung für die energetische Sanierung

Erfahren Sie hier alles über die BAFA Förderung für Wärmepumpen: Voraussetzungen, Beantragung, Bewilligung etc.

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Bis zu 40% BAFA Förderung für Ihre neue Wärmepumpe.

Was ist überhaupt die BAFA Förderung für Wärmepumpen?

Zu Beginn des Jahres (2021) ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Kraft getreten. Darin enthalten sind die Förderprogramme: (1) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG), (2) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) (3) Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die einzelnen Förderprogramme beinhalten jeweils nicht rückzahlbare Zuschussförderungen, sowie bestimmte Kreditförderungen. Wärmepumpen jeglicher Art fallen aktuell unter das dritte Förderprogramm der Einzelmaßnahmen. Die Förderung kann jederzeit entweder als nichtrückzahlbarer Zuschuss oder aber als Kredit beantragt werden.

Ziele und Hintergründe der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) insbesondere der Einzelmaßnahme Wärmepumpe 

Ziel dieses Förderprogramms ist es Investitonenen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energien attraktiver zu machen. Durch die nicht rückzahlbaren Zuschussförderungen für Einzelmaßnahmen sollen insbesondere private Haushalte dazu motiviert werden, ihre alten Heizanlagen zu modernisieren und z.B. auf eine nachhaltige Luftwärmepumpe oder Erdwärmepumpe umzusteigen. Bei einem Umstieg von umweltschädlichen Öl- oder Gasheizungen zu einer Wärmepumpe wird der Wechsel von der Bundesregierung mit bis zu 45% belohnt. Das bedeutet, dass fast die Hälfte der Investitions- und Installationskosten für eine Wärmepumpe von der Bundesregierung übernommen werden. Damit lohnt sich der Umstieg nicht nur umwelttechnisch sondern auch finanziell.    

Wer ist berechtigt einen Antrag auf Förderung, z.B. für eine Wärmepumpe, zu stellen?

Wer den Antrag auf Förderung einer Einzelmaßnahme für effiziente Gebäude stellen darf, z.B. für eine Wärmepumpe, ist weit umfasst:


  • Privatpersonen (z.B. Mieter*innen oder Pächter*innen eines Grundstückes, Hauseigentümer*innen)
  • Unternehmen bzw. juristische Personen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Freiberufler*innen
  • Wohnungsbaugenossenschaften

Demnach können  Sie z.B. bei einem Heizungswechsel zu einer Wärmepumpe den Förderantrag auch selbst stellen und benötigen nicht unbedingt einen Energieeffizienz Experten. Dringend erforderlich ist der Energieeffizienz Experte lediglich bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und bei der Anlagentechnik (also z.B. einer Verbesserung der Außendämmung etc.). Auch wenn man nicht unbedingt einen Energieeffizienz Experten benötigt raten wir dennoch jedem, der sich nicht tagelang in den Förderdschungel einlesen möchte, sich vorab zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten für nachhaltige Gebäudesanierung beraten zu lassen. Mitunter lässt sich nämlich durch einzelne kleine Maßnahmen z.B. ein KfW-Standard erreichen, sodass lukrative Fördergelder in Anspruch genommen werden können. Außerdem ist es beim Einbau einer neuen Heizung auch ratsam zu wissen wie große die Heizlast ist, was es an Versorgungsmöglichkeiten gibt und wie man ein zukunftsfähige Heizung findet, schließlich trifft man die Investitionsentscheidung Neueheizung nicht mal eben so.

Vorraussetzungen um eine Förderung für eine Wärmepumpe als Einzelmaßnahme zu erhalten

In der Sanierung bzw. im "Altbau" können Sie den Heizungswechsel hin zu einer nachhaltigen Wärmepumpe mit einer Zuschussförderung und/oder einem Kredit z.B. über die NRW.Bank fördern lassen. Bei einem Wechsel von einer Gasheizung zu einer Wärmepumpe (egal ob Erdwärmepumpe, Luftwärmepumpe, Wasser-Wasser-Wärmepumpe etc.) können Sie eine Förderung von insgesamt 40% der gesamten Kosten (Anlagen- & Installationskosten) geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass die Wärmepumpe innerhalb der Bundesrepublik Deutschland installiert  und mindestens 10 Jahre zweckentsprechend genutzt wird. Im Neubau werden insbesondere Maßnahmen gefördert, bei denen die Neubauten einen Effizienzhaus-Standard erreichen. Unter Folgendem Link können Sie die Liste aller förderfähigen Anlagen der jeweiligen Wärmepumpenhersteller einsehen: Liste der förderfähigen Wärmepumpen. ACHTUNG: Bevor Sie eine Wärmepumpe einbauen lassen, stellen Sie unbedingt einen Antrag für die Förderung und lassen Sie prüfen ob die vorgeschlagene Anlage vom Installateur förderfähig ist. Sobald Sie mit der Realisierung der Wärmepumpenanlage begonnen haben, ist eine Förderung nicht mehr möglich, der Antrag ist immer vor der Beauftragung des Fachbetriebs durchzusetzen führen. Gerne unterstützen wir Sie beim stellen des Antrags.

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